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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Unterlagen müssen dem Vorstand ausgehändigt > werden, er hat Sie ja beauftragt. > Eine Quittung können Sie sicher verlangen und ich > würde die Aushändigung verweigern, wenn das nicht > geschieht. Wahrschenlich hat der Vorstand ja kein > Problem damit, was Sie im aushändigen, sondern > damit was Sie ihm evtl. nicht aushändigen könnten. > Also sollte er mit einer Liste der ausgehändigten > Unterlagen kein Problem haben.
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