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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Bonnie09 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeiffer, > > danke Ihnen erstmal für Ihre schnelle Antwort. > Habe gerade in der Satzung nachgeschaut und dort > steht tatsächlich unter §10 Gesetzliche > Vertretung: > "Der Vorstand ist berechtigt, Zur Führung der > laufenden Verwaltung einen GF als besonderen > Vertreter gemäß §30 zu bestellen." > > Und meine Tätigkeit war reiner Ehrenamt ohne > irgendwelche Entschädigung oder Vergütung. > > Meine grundsätzliche Frage ist: Wie übergebe ich > ordentlich meine Unterlage und an wem! > Einen neuen GF gibt es angeblich noch nicht und > der besagt 1. Vorsitzender, der keinen Plan von > nichts hat, verlangt von mir die Unterlagen ohne > Unterschrift. > > Sehe ich das jetzt falsch oder soll ich die > Unterlagen einfach so ihm geben? > > Mein gesunder Menschenverstand sagt mir dass es am > sichersten wäre Unterlagen gegen eine Unterschrift > abzugeben und mit Zeugen. Traue ihm einfach nicht. > Macht zu viel Wind einfach. > > Wäre schön da nochmal Hilfestellung Ihrerseits zu > bekommen. > > Vielen Dank > LG Bonnie
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