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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Sieht denn die Satzung das Amt eines GF vor und > erlaubt es eine kommissarische Bestellung? Wurde > die Tätigkeit vergütet? > Wenn beides nicht der Fall ist, können Sie die > Situation sehr gelassen sehen. Es gelten die > Regelungen des §§ 662 BGB. Die Tätigkeit können > sie jederzeit beenden (§ 671 BGB). > Natürlich müssen sie alle Unterlagen herausgeben > und entsprechende Ausküfte geben (§§ 666, 667 > BGB). > Sie sind nicht in der Haftung dem Verein > gegenüber, sondern nur dem Vorstand gegenüber > Beauftragte.
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