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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Manuel Huber schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeffer, > > die Satzung bestimmt, dass im Falle eines > vorzeitigen Ausscheidens aus dem Vorstand, die > übrigen Vorstandsmitglieder aus ihrem Kreis einen > Nachfolger bis zur nächsten MV ernennen. > Die Frage aber ist: was ist mit der Entlastung > durch die MV? v.a. dann, wenn jedes > Vorstandsmitglied einzel vertretungsberechtigt > ist? Und in diesem Fall mit der Streichung aus dem > Register vor der MV? Wir würden die MV abwarten > wollen, das Vorstandsmitglied drängt auf sofortige > Streichung. > > Mit freundlichen Grüßen > Manuel Huber
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