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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Francis schrieb: ------------------------------------------------------- > Wolfgang Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Wenn die Satzung nur Schriftform verlangt, ist > > E-Mail grundsätzlich zulässig. Allerdings > könnten > > sich Mitglieder darauf berufen, dass ihnen > dadurch > > die Teilnahme an der MV unzulässig erschwert > wird > > (technische Voraussetzungen usf). > > Wenn die Satzung also E-Mail nicht ausdrücklich > > vorsieht, sollte man die Einzelzustimmung der > > Mitglieder für die Einladung per E-Mail > einholen. > > > Danke für die schnelle Antwort. > > Darf ich noch Fragen wie es mit den Kassenprüfern > sich verhält?
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