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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung nur Schriftform verlangt, ist > E-Mail grundsätzlich zulässig. Allerdings könnten > sich Mitglieder darauf berufen, dass ihnen dadurch > die Teilnahme an der MV unzulässig erschwert wird > (technische Voraussetzungen usf). > Wenn die Satzung also E-Mail nicht ausdrücklich > vorsieht, sollte man die Einzelzustimmung der > Mitglieder für die Einladung per E-Mail einholen.
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