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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Olaf Hilbig schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, wie im Betreff aufgeführt lehnt das > Amtsgericht die Eintragung unseres Vereines ab. In > der Gründungsversammlung wurde die Satzung > beschlossen und nach der notariellen Beglaubigung > zur Eintragung an das Amtsgericht geleitet. Der > Verein hat sich zur Aufgabe gemacht das im Ort > befindliche Freibad zu betreiben und zu erhalten. > Zweck und Aufgabe laut Satzung ist die Erhaltung > und der Betrieb des Freibades. > Als Antwort/Versagungsgrund teilte das Amtsgericht > mit „…. erhalten Sie eine Kopie der Stellungnahme > der zuständigen IHK zur Eintragungsfähigkeit. Das > Gericht schließt sich der Stellungnahme > vollumfänglich an, der Verein kann nicht > eingetragen werden. Es wird um Rücknahme der > Anmeldung gebeten“. Die IHK äußert Bedenken > hinsichtlich des Vorliegens eines nicht auf einen > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten > Vereinszwecks und damit auch gegen die Eintragung > nach § 21 BGB. Begründet wird diese Aussage mit > „…. Gemäß der Satzung soll der Vereinszweck durch > den Betrieb des Freibades erreicht werden. Durch > den beabsichtigten Betrieb des Freibades > entwickelt der Verein eine anbietende Tätigkeit am > Markt und nimmt damit auch eine unternehmerische > Funktion war“. > Hinzuzufügen ist noch das das zuständige Finanzamt > die Gemeinnützigkeit erteilt hat. > Die Stadtverwaltung verlangt im Pachtvertrag die > Eintragung des Vereins. > Der Verein hat seine Eröffnung auf den 01.06. > gelegt und sieht nun erhebliche Probleme bei der > Zielsetzung. > Der Verein hat sich nochmals schriftlich an das > Amtsgericht gewandt, mit Hinweisen der OFD Münster > und Magdeburg an die Finanzämter das diese Art der > Betreibung durch Vereine zulässig und gemeinnützig > ist > Nun ist eine sehr große Ratlosigkeit unter den > Vereinsmitgliedern vorhanden. > Die Fragen sind: > 1. Was kann zum jetzigen Zeitpunkt gemacht werden > 2. Rücknahme der Eintragung > 3. Neueinberufung der Mitgliederversammlung mit > den Beschluss einer neuen Satzung und das > Verfahren neu beginnen > 4. Wie reagiert dann das Finanzamt dann darauf > 5. Ein Widerspruchsverfahren anstreben > Es wäre schön einen Ratschlag für diesen Fall zu > bekommen. > Danke im Voraus
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