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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Schulvorstand schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrte Damen und Herren, > > Unsere Satzung schreibt vor, dass die Ladung zur > Mitgliederversammlung durch den Vorstand erfolgt. > Durch ein Missverständnis ist die Ladung im Namen > der Geschäftsführung erfolgt. > > Ich habe angeregt, dass wir in der Versammlung > offensiv damit umgehen und den Umstand gleich als > erstes ansprechen und die Mitglieder abstimmen > lassen, ob sie die Ladung dennoch als gültig > akzeptieren. Würde ein solcher Beschluss den > Fehler heilen? > > Für den Fall, dass der so einberufenen Versammlung > der Mangel weiter anhaftet, wäre mein Verständnis, > dass im schlimmsten Fall Beschlüsse anfechtbar > wären. Eine Ungültigkeit der Beschlüsse würde > jedoch nur dann resultieren, wenn tatsächlich eine > Relevanz dieses Fehlers für den Beschluss > nachgewiesen werden könnte. Ist dies Auffassung > korrekt? > > Vielen Dank für ein etwaiges Feedback.
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