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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Rücktritt ist wirksam - auch wenn kein > Nachfolger gefunden wurde. > Da eine MV einberufen wurde und der Verein die > Möglichkeit zur Neubestellung hatte, liegt auch > kein Rücktritt zu Unzeit vor. Das Problem hat also > der Verein nicht Sie. > > Eine kommissarische Besetzung der Ämter wäre nur > möglich, wenn die Satzung das ausdrücklich > erlaubt. > > Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Entlastung. > Zunächst wäre die Frage, warum die Entlastung > verweigert wurde. In der Regel hat es aber keine > Folgen, wenn der Vorstand nicht entlastet wird. Es > werden damit ja nur Ansprüche vorbehalten, aber > noch nicht geltend gemacht.
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