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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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vereiner schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > unser gemeinnützige Verein hat laut Satzung einen > 4-köpfigen BGB-Vorstand incl. 1. Schatzmeister. > Bisher sind mangels Kandidaten nur 3 > Vorstandsposten besetzt. Nun tritt der 1. > Schatzmeister zurück. Auch hier ist ein neuer > Kandidat nicht in Sicht. Für viele finanzielle > Angelegenheiten sind die Zustimmung / > Unterschriften des 1. Vorsitzenden und des 1. > Schatzmeisters laut Satzung und Finanzordnung > erforderlich. Kann nun der "Rest"-Vorstand (z. Zt. > nur noch 1. und 2. Vorsitzender) die Aufgaben des > Schatzmeisters kommisarisch mit übernehmen? > In der Satzung steht dazu: "Eine Personalunion der > einzelnen Vorstandsämter ist nicht zulässig." Und > weiter: "Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ende > seiner regulären Amtszeit aus, bestimmt die > nächstfolgende Mitgliederversammlung einen > Nachfolger für die restliche Amtszeit des > Ausgeschiedenen. Für die Zeit bis zu einer solchen > Nachwahl überträgt der Vorstand die Geschäfte > einem Stellvertreter." Kann dieser Stellvertreter > auch einer der beiden verbliebenen Vorstände sein, > obwohl eine Personalunion nicht zulässig ist? > Mit Dank für Antwort und freundliche Grüße > vereiner
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