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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Inhaftungnahme würde einen Schaden > voraussetzen, dass dürfte in der Regel kein Thema > sein. > Nachgeholt werden sollte die MV, wenn wichtige - > und strittige - Beschlüsse anstehen. > Da die Anfechtungsmöglichkeit zeitlich begrenzt > ist, kann man andernfalls das Risiko durchaus > eingehen, bzw. die Sache mit den Mitgliedern > abklären.
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