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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Rudolfo schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Einladung 2-3 Tage später erfolgt, spielt > das eine untergeordnete Rolle. Sollte jedoch der > Zeitpunkt um mehr als drei Tage überschritten > werden, führt das zu Unwirksamkeit sämtlicher > Beschlüsse. > Die Einladung muss neu erfolgen und damit der > MV-Termin.
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