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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die genannte Satzungsregelung bezieht sich nur auf > unentgeltliche Zuwendungen (d.h. solche ohne > Gegenleistung). Vergütungen, denen eine > Gegenleistung gegenübersteht, sind zulässig. Das > muss auch nicht in der Satzung geregelt sein. > Lediglich Vergütungen für den Vorstand bedürfen > einer Erlaubnis durch die Satzung.
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