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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung das nicht anders regelt und die > Abteilungen nicht rechtlich selbstständig sind, > haben Abteilungen keine Budget- oder Finanzhoheit. > Das heißt: Nicht nur die Steuerbelastung, sondern > auch die Erträge fallen dem Gesamtverein zu. > Also ist die Sache ganz einfach: Die Erträge > gehören dem Gesamtverein, der auch die Steuern > zahlt. > > Ich bin immer wieder verblüfft, wieviel > Eigenständigkeit Vereine ihren Abteilungen > zugestehen. Bezüglich der Steuerhaftung wäre mir > das als Gesamtvorstand ein Grauen.
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