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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ralftre schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > habe schon teilweise eine Antwort darauf gefunden; > neue Mitgliederversammlung einberufen und dann > "Abwahl des Vorsitzenden" und "Neuwahl des > Vorsitzenden" als Tagesordnungspunkt. > > FRAGE 1: Geht das auch, wenn der Vorsitzende > nichts falsch gemacht hat, allerdings die Satzung > sehr GENAU durchsetzt worunter viele Mitglieder > leiden? > > FRAGE 2: Fuer eine Neuwahl benoetigen wir laut > Satzung mehr als die Haelfte der abgegebenen > Stimmen, gilt das dann auch fuer die Abwahl des > Vorsitzenden? Zur Abwahl steht nichts in unserer > Satzung. > > FRAGE 3: Ich gehe einmal davon aus, dass das nicht > nur auf den Vorsitzenden zutrifft, sondern auch > jeder andere im Vorstand (stellvertretender > Vorstandsvorsitzender, Schriftfuehrer, usw.) > vorzeitig abgewaehlt werden kann. (Selbst wenn die > sich nichts zuschulden kommen haben lassen.) > > FRAGE 4: Wie oft kann man sowas eigentlich > machen.... > > Danke, > Ralf
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