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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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vereiner schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > unser Sportverein ist in Abteilungen (Sparten) > untergliedert. Zur Einrichtung einer neuen > Abteilung ist laut Satzung ein Beschluss der > Mitgliederversammlung notwendig. Allerdings sagt > die Satzung nichts darüber aus, wie eine Abteilung > aufgelöst werden kann. Kann das der Vorstand > einfach beschließen? Muss dazu eine > Abteilungsversammlung abgehalten werden, mit > Auflösungsbeschluss? Oder kann die Auflöung der > Abteilung nur durch die Mitgliederversammlung > beschlossen werden? > Zusatzfrage: Wenn der gesamte Vorstand einer > Abteilung zurück tritt, kann dann der > Vereinsvorstand einen kommisarischen > Abteilungsleiter aus seinen Reihen bestimmen, der > amtiert bis evtl. ein neuer Abteilungleiter aus > der Abteilung selbst gewählt werden kann. Unsere > Satzung enthält für diesen Fall keine Regelung. > Danke für Antworten, > Vereiner
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