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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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une schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich noch mal, > wir sind uns immer noch uneins, was die Vertretung > und somit das Stimmrecht der > Schulleiterin/Konrektorin in den > Vorstandssitzungen angeht, zumal die Konrektorin > im jetzigen Fall vom Schulamt als kommissarische > Schulleiterin mit allen Rechten und Pflichten > offiziell eingesetzt wurde. Auch sind wir uns > nicht sicher, ob mit unserem Satzungspassus: „Der > Vorstand des Vereins besteht mindestens aus 5 > Personen, namentlich dem/der Vorsitzenden, dem/der > stellvertretenden Vorsitzenden und dem > Schatzmeister/der Schatzmeisterin. Der/die > jeweilige Schulleiter/in sowie der/die > Schulpflegschaftsvorsitzende gehören dem Vorstand > an. Soweit ein hauptamtlicher Geschäftsführer/eine > hauptamtliche Geschäftsführerin bestellt ist (Abs. > 3), kann das Vorstandsamt des Schatzmeisters/der > Schatzmeisterin entfallen; der Vorstand besteht > dann nur aus mindestens 4 Personen.“, die > Vorstandsstellung nicht allein vom Amt der > Schulleitung abgeleitet ist und ab wann sie ggf. > ihr Vorstandsamt aufnehmen kann (mit Tag der > Bestellung oder Registereintragung). > Noch zu erwähnen wäre vielleicht, dass > - uns in der Vergangenheit das Protokoll der > Schulpflegschaftssitzung über die Wahl der > Vorsitzenden sowie das Beurkundungsschreiben der > Bezirksregierung über die Ernennung zur Rektorin > ausreichte, um einen entsprechenden Eintrag ins > Vereinsregister zu beantragen. Weder der Notar > noch das Amtsgericht haben sich bisher daran > gestört, dass diese 2 Vorstandsmitglieder nicht > durch die MV in ihren Ämtern bestätigt wurden. > - sowohl die Schulleiterin als auch die > Schulpflegschaftsvorsitzende nicht als Mitglieder > geführt werden und somit kein Stimmrecht in der MV > haben.
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