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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
ralftre schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank fuer die schnelle Antwort! > > In unserer Satzung steht, > > Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit > der einfachen > Mehrheit (mehr als die Hälfte) der abgegebenen > gültigen > Stimmen gefasst. > > Das sollte doch heissen, wenn ich das Schreiben in > der Hand habe bei der Wahl des > Vorstandsvorsitzenden, und mehr als die Haelfte > der anwesenden Vereinsmitglieder damit > einverstanden sind, dass das Schreiben des > verhinderten Mitglieds zugelassen wird zur Wahl, > seine Stimme mit gezaehlt wird. > > Zu einer "Briefwahl als Alternative" hab ich > leider nichts in unserer Satzung gefunden.
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