Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ein Stimmrechtsübertragung ist nur möglich, wenn > die Satzung das ausdrücklich erlaubt. Ansonsten > gilt § 38 BGB: "Die Ausübung der > Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen > überlassen werden."
www.vereinsknowhow.de
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