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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eine Eventualregelung für die Besetzung des > Vorstandes ist nicht zulässig. Schon deswegen > nicht, weil der Vorstand namentlich ins > Vereinsregister eingetragen wird. > Es müsste also eine Eintragung ins Vereinsregister > erfolgen - am besten bestätigt zunächst die MV die > Nachrückerin.
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