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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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une schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > bei uns stellt sich gerade folgendes Problem: > Der Vorstand besteht laut unserer Satzung aus > mind. 4 Personen, von denen 2 geborene Mitglieder > sind (Schulleiter/in und > Schulpflegschaftsvorsitzende/r), die auch > namentlich nach jeweiliger Wahl durch die > entsprechenden Gremien ins Vereinsregister > eingetragen wurden. > Eine Vertretungsregelung bei Verhinderung der > Vorstandsmitglieder beinhaltet die Satzung nicht. > Unsere Schulleiterin ist jetzt für unabsehbare > Zeit erkrankt und die Konrektorin hat gem. > Schulgesetz die Leitung der Schule inne. Greift > diese Vertretungsregelung des Schulgesetzes auch > für unseren Verein, bzw. können bei Verhinderung > der geborenen Mitgieder (Schulleiter/in und > Schulpflegschaftsvorsitzende/r) die laut anderen > Gesetzen/Vorschriften benannten Vertreter an den > Vorstandssitzungen stimmberechtigt teilnehmen > obwohl in unserer Satzung keine > Vertretungsregelung festgelegt wurde? > Für zeitnahe Hilfe bei unserem Problem wäre ich > sehr dankbar.
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