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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es handelt sich hier um eine sog. Aufwandsspende. > Der Verzicht auf die Bezahlung wird dabei wie eine > Geldspende behandelt. Einen steuerlichen Vorteil > bringt das nicht, weil der Webdesigner die > Einnahmen dennoch versteuern muss (mit > Umsatzsteuer). > Verbucht wird die Spende als Geldspende (Einnahme) > und dann gegen das Aufwandskonto für das Webdesign > verrechnet. Einnahme und Ausgabe saldieren sich > also zu Null.
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