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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > "... dass alle Sängerkreise den Status eines > eingetragenen (rechtsfähigen) Vereines erreichen > sollen, indem sie sich im Vereinsregister > eintragen lassen." > Meiner Auffasung nach ist diese Verfahrensweise > ohne zutreffende Satzungsregelung nicht möglich. > > M.M.n.: 1. Dann muss das Satzungsbestandteil des > Gesamtverbandes sein. > 2. Und selbst wenn Ihr Chorverein z.Zp. ein n.e.V. > ist, müsste Ihr Verein per Versammlung eine > Satzungsänderung beschliessen und dann wäre das > übliche Procedere beim Vereinsregister nötig. > 3. Also ad hoc geht das sicher so nicht. > > Was mich wundert ist, dass Sie sich als e.V. > ausgeben! Oder sprechen Sie im Auftrag anderer > Vereine Ihres Verbandes? > > Empfehlung: Lesen im Vereinsklassiker > Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein" > 19. Auflage, insbesondere ab der Rn 328 > Gesamtverein und selbständige und unselbständige > Untergliederungen. > > Hardy aus Sachsen
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