Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
newbe schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich fasse mal zusammen: > > Vorgehensweise: > > -Einladung zur MV zum zewcke einer > Satzungsänderung > -Bestimmung der Versammlngsleiter von den > Mitglieder in der MV (wobei dies mit Rücksprache > mit dem Vorstand passiert) > -Vorstellung der Satzungsänderung > -Abstimmung über die Satzungsänderung > -Niederschrift des Protokolls > -Unterschrift des Protokolls vom > Versammlungsleiter und dem Protokollant > - Anmeldung zum Vereinsregister erfolgt beim Notar > durch den Vorstand in vertretungsberechtiger > Zahl. > Fertig > > Fragen dazu: > -Muss das Protokoll vom Vorstand unterschreiben > werden? > -Wenn die Versammlung von mehreren geführt wurde, > da eine Arbeitsgrupe sich mit dem Thema befasst > hat und diese dann vorstell. Ist dann die Gruppe > Versammlungsleiter. > - Warum muss der Vorstand dies beim Notar > anmelden? > -Was eine vertretungsberechtigte Zahl des > Vorstands? > > Zum Protokoll: > > -können Mehrere Namen als Versammlungsleiter > definiert werden, da eine Arbeitsgruppe dies > erarbeitet und dies Vorgestellt hat. > -Bei bei einer beschlossenen Ergänzung der Satzung > wie ist das Protokoll zu führen: > Kann eine Abstimmung pro Satzungänderungspunkt > erfolgen und so im Protokoll einfließen? > Oder muss eine Gesammtabstimmung der > Satzungsänderung Protokolliert werden? > > > Natürlich alles wenn die Satzung es nicht anders > regelt! > > Vielen Dank im voraus > > newbe
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