Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist das > so in Ordnung. > Wer das Protokoll unterschreibt, müsste sich aus > der Satzung ergeben, sonst wäre der > Versammlungsleiter zuständig. > Die Anmeldung zum Vereinsregister erfolgt beim > Notar durch den Vorstand in vertretungsberechtiger > Zahl.
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