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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Eingeladen werden muss nicht zwingend von ersten > Vorsitzenden. Wenn die Satzung das nicht anders > regelt, kann jedes vertretungsberechtigte > Vorstandsmitglied zur MV einladen. > Weigert sich der Vorstand, kann ein sog. > Minderheitenbegehren eingeleitet werden. D.h. > (wenn die Satzung keine andere prozentuale Vorgabe > macht) können 10% der Mitglieder die Einberufung > einer MV fordern. Das schriftliche Begehren muss > zunächst an den Vorstand gerichtet werden und > Gründe für die Einberufung und die gewünschte > Tagesordnung ("Beschlussgegenstände") enthalten. > Weigert sich der Vorstand, kann beim > Registergericht der Antrag gestellt werden, ein > oder mehrere Mitglieder zur Einberufung zu > ermächtigen.
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