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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Zuerst ist der Dieb verantwortlich! > > Zur Frage der Haftung für die weiteren > Kassen-Fehlbestände ist grundsätzlich der Vorstand > insgesamt verantwortlich. Falls Aufgaben durch > schriftliche Vereinbarung an einzelne > Vorstandsmitglieder delegiert wurden, könnte eine > Haftung der handelnden Personen bestehen. > > Insgesamt ist aber nach § 31a BGB bei nur leicht > fahrlässigem Verhalten - mehr kann ich nach dem > geschilderten Sachverhalt nicht erkennen - der > Verein verpflichtet, Vorstandsmitglieder von einer > Haftung frei zu stellen, soweit diese ehrenamtlich > tätig sind.
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