Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Hardy DD schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Entlastung des Vorstandes ist im Gesetz nicht > ausdrücklich geregelt. Einen Anspruch auf > Entlastung hat der Vorstand daher grundsätzlich > nur, wenn hierfür eine Grundlage in der Satzung > vorhanden ist (OLG Köln, NJW-RR 1997, 483), was > praktisch aber in jeder Satzung der Fall ist. Der > Anspruch kann sich aber auch aus Vereinsbrauch, > wie er wohl bei den meisten Vereinen besteht, > ergeben (OLG Celle, NJW-RR 1994, 1545; > Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, > Rn. 289). Die Entlastung des Vorstandes kommt nur > bei einwandfreier Geschäftsführung und nach > Erfüllung aller Pflichten in Betracht. > > Offensichtlich hat ein früherer Vorstand die > Kassenprüfung und auch die MV die Entlastung > "vergessen". > Da kann doch der aktuelle Vorstand nur mit den > jetzigen Kassenprüfern sprechen, damit diese die > "vergessenen" Prüfungen vornehmen.
www.vereinsknowhow.de
.