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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung das so bestimmt, ist es zulässig. > Diese sog. Selbstergänzung des Vorstandes kann im > Einzelfall (kommissarische Vorstandsmitglieder) > oder als reguläre Form der Vorstandsbestellung - > aber nur per Satzung - so gestaltet werden.
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