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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Dittmar Wöhlert schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo zusammen, > > ich gebe auf Briefbögen und in E-Mails an, wer der > vertretungsberechtigter Vorstand ist. Hierbei > verwende ich folgenden Text: > > "eingetragen im Vereinsregister Irgendwo VR 1234, > vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB: > Peter Mayer (1. Vorsitzender), Fritz Müller" > > Laut Satzung sind der 1. und 2. Vorsitzende > jeweils für sich vertretungsberechtigt. > > Der 1. Vorsitzende (Peter Mayer) ist verstorben. > Der bisherige 2. Vorsitzende (ist im VR als 2. > Vorsitzender eingetragen) ist nun kommissarischer > 1. Vorsitzende. Der 2. Vorsitzende wurde ebenfalls > kommissarisch neu besetzt. > > Wie muss der Text jetzt lauten? > > So: "eingetragen im Vereinsregister Irgendwo VR > 1234, vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 > BGB: Fritz Müller (komm. 1. Vorsitzender)" > > Eine Mitgliederversammlung findet lt. Satzung nur > alle 2 Jahre (2014) statt. Das heisst, bis dahin > wird eine VR-Eintragung des "neuen Vorstandes" > nicht erfolgen. > > MfG > > Dittmar Wöhlert
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