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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > > Leider hat sich dann > > eine Situation ergeben, in welcher sich der 1. > > Vorstand und der Kassier entschieden von Ihren > > Ämtern zurück zu treten. Dieses wurde von > beiden > > mündlich in einer Vorstandssitzung bekundet. > Der > > 1. Vorsitzende trat sofort zurück, der Kassier > > nannte eine Frist bis zur nächsten Versammlung > im > > März um einen Nachfolger zu finden. > damit ist der 1. Vorsitzende mit sofortiger > Wirkung zurückgetreten. Der Vorstand muss nach der > Satzung aus den Reihen der Mitglieder einen neuen > 1. Vorsitzenden bestimmen. > > 2 Tage später erhielt der Kassier einen Brief > des 2. Vorstandes > > und des Schriftführers, mit der Aufforderung, > den > > Rücktritt schriftlich zu bekunden und der Frage > > das Amt kommissarisch weiter zu führen, mit > > Fristsetzung zur Beantwortung. > > Hierzu nun folgende Fragen: > > 1. Ist der Kassier verpflichtet auf dieses > > Schreiben zu antworten? > Er muss nicht antworten, aber es schadet auch > nichts. Er ist weiter im Amt, da sein Rücktritt > erst zur nächsten MV erklärt worden ist. Damit ist > er auch weiterhin für die Erledigung seiner > Aufgaben zuständig. > > 2. Muss eine Neuwahl der Vorstandschaft durch > die > > Mitgliederversammlung stattfinden, da > mittlerweile > > 3 von 4 gewählten Vorstandsmittgliedern > > zurückgetreten sind? > Nein, die MV muss nicht zwingend eine Wahl > durchführen, da Ihre Satzung die Selbstergänzung > zulässt. Es kann aber sinnvoll sein, dass der > Vorstand insgesamt sich bereits jetzt - also vor > Ablauf der 3-jährigen Wahlperiode - zur Wahl > stellt, im Sinne einer Vertrauenserklärung. > > 3. Wie sieht es mit der Geschäftsfähigkeit des > > verbliebenen Rests der Vorstandschaft aus? > Wenn alle Positionen besetzt ist, ist der Vorstand > beschlussfähig. Geschäftsfähig ist, wenn > ausreichende Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB > vorhanden sind. > > 4. Wie kann Vorgegangen werden, wenn sich aus > den > > Mitgliedern kein neuer Kassier gewonnen werden > > kann. (Der Verein hat unteranderem einen > > Vorsteuerpflichtigen Geschäftsbetrieb) > Dann sollte überlegt werden, inwieweit die > Buchführung oder ähnliches auf bezahlte Mitglieder > ausgelagert werden. > > 5. Wer kann in dieser Situation eine > > Mitgliederversammlung einberufen? > Das steht in der Satzung. > Da der Vorstand bei Nachnominierung eines 1. > Vorsitzenden vollständig besetzt ist, muss keine > außerordentliche MV einberufen werden. > >
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