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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wühlmaus schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > ich habe folgende Fragen bzgl. eines Rücktrittes > in der Vorstandschaft. Unsere Satzung regelt > folgendes: > „Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung > auf die Dauer von drei Jahren, vom Tage der Wahl > an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur > Neuwahl des Vorstandes im Amt. Scheidet ein > Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode > aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus > den Reihen der Vereinsmitglieder) für die > restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen.“ > Zusätzlich ist folgendes geregelt: > „Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus > a) dem 1. Vorsitzenden > b) dem 2. Vorsitzenden > c) dem Kassier > d) dem Schriftführer > Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich > jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes > gemeinschaftlich vertreten.“ > Nun ist folgende Situation eingetreten: > Im ersten Halbjahr dieses Jahres ist der 2. > Vorsitzende zurückgetreten, es wurde gemäß Satzung > ein Ersatzmitglied gewählt. Leider hat sich dann > eine Situation ergeben, in welcher sich der 1. > Vorstand und der Kassier entschieden von Ihren > Ämtern zurück zu treten. Dieses wurde von beiden > mündlich in einer Vorstandssitzung bekundet. Der > 1. Vorsitzende trat sofort zurück, der Kassier > nannte eine Frist bis zur nächsten Versammlung im > März um einen Nachfolger zu finden. 2 Tage später > erhielt der Kassier einen Brief des 2. Vorstandes > und des Schriftführers, mit der Aufforderung, den > Rücktritt schriftlich zu bekunden und der Frage > das Amt kommissarisch weiter zu führen, mit > Fristsetzung zur Beantwortung. > Hierzu nun folgende Fragen: > 1. Ist der Kassier verpflichtet auf dieses > Schreiben zu antworten? > 2. Muss eine Neuwahl der Vorstandschaft durch die > Mitgliederversammlung stattfinden, da mittlerweile > 3 von 4 gewählten Vorstandsmittgliedern > zurückgetreten sind? > 3. Wie sieht es mit der Geschäftsfähigkeit des > verbliebenen Rests der Vorstandschaft aus? > 4. Wie kann Vorgegangen werden, wenn sich aus den > Mitgliedern kein neuer Kassier gewonnen werden > kann. (Der Verein hat unteranderem einen > Vorsteuerpflichtigen Geschäftsbetrieb) > 5. Wer kann in dieser Situation eine > Mitgliederversammlung einberufen? > > Ich weis, das sind viele Fragen, aber ich wäre > dankbar, wenn ich bald eine Rückmeldung hierzu > erhalten würde. > Vielen Dank
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