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Vereinsrecht und -organisation
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Vereinsvorsitzender schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, unser Sportverein beabsichtigt im Jahr 2013 > auch Kurse/Workshops für Zumba® für > Kids und AROHA® zum Kennenlernen anzubieten. Für > die Bekanntmachung der Kurse/Workshops wollen wir > uns der Amtsblätter der umliegenden Städte > bedienen. Nun wollen wir aber auch keine > Urheberrechte bzw. vielleicht Lizenzrechte > verletzen. Unsere Übungsleiter/ Instructor, sind > im Besitz und haben die notwendigen > Lizenzen/Zertifikate erworben bzw. an den > Lehrgängen teilgenommen. > Besteht die Gefahr einer urheberrechtlichen > Verletzung wenn wir die Kurse in dieser Form > (Zumba® für Kids und AROHA® zum Kennenlernen) > bekanntmachen? > Danke für die Antwort.
www.vereinsknowhow.de
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