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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Ob der Geschäftsführer Rechnungen bezahlen darf, > hängt vom Umfang seiner internen Vollmacht ab. > Wenn die Rechnungen berechtigt und fällig waren, > ist in der Bezahlung keine Pflichtverletzung > seiner Aufgaben zu erkennen. > Die Pflichtverletzung hat dann derjenige begangen, > der die Aufträge veranlasst hat, obwohl der Verein > nicht über ausreichende Mittel verfügt.
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