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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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suedmuer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wir haben in diesem Jahr im April ein > Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl > durchgeführt. > Der alte Vorstand wurde entlastet, aber zu einer > Neuwahl ist es nicht gekommen mangels Kandidaten. > Auch zu einem späteren Zeitpunkt (Juni) konnte > keine Vorstandswahl durchgeführt werden. > Jetzt mahnt das Amtsgericht und hat eine letzte > Frist bis Ende Oktober gesetzt für Neuwahlen, > ansonsten wird ein Zwansverwalter bestimmt. > Aus Gesprächen mit den Vereinsmitgliedern ist > nicht deutlich zu erkennen, ob der Verein am Leben > gelassen werden kann oder aufgelöst wird. > Frage: > Wenn ich jetzt zu einer Mitgliederversammlung > einlade, kann ich gleichzeitig zu Neuwahlen oder > Vereinsauflösung einladen? > Ab wann gilt der Verein als in Auflösung und die > verbliebenen Vereinsmittel gehen dem > Satzungsgemäßen Zweck zu? > Ich bin gespannt auf die Antworten :)
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