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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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teiwaz schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo > > wir möchten unsere Satzung so ändern, das Ämter > des Gesamtvorstandes (außer BGB-Vorstand) auch > durch mehrere Personen gemeinsam (als Team) > ausgeübt werden können. Entsprechend soll die MV > natürlich auch Leute als Team wählen dürfen. Gibt > es dafür Vorlagen/Empfehlungen bzw. Erfahrungen > mit dem Amtsgericht? > > Wir haben uns vorgestellt folgende Ergänzungen in > unserer Satzung zu machen. > Unter MV: > 11) Die Ämter des Gesamtvorstandes §14 1. c) - g) > können von mehreren Personen gemeinschaftlich > ausgeübt werden. Werden mehrere Personen zur > gemeinschaftlichen Ausübung eines solchen Amtes > vorgeschlagen so werden sie bezüglich der Wahl als > ein Kandidat behandelt. > > Unter Gesamtvorstand: > 10) Werden mehrere Personen zur gemeinschaftlichen > Ausübung eines Amtes des Gesamtvorstandes §14 1. > c) - g) gewählt, so entfällt bei Abstimmungen im > Gesamtvorstand auf das Amt weiterhin nur eine > Stimme. > > Außerdem in der Geschäftsordnung des > Gesamtvorstandes > Wird ein Amt durch mehrere Personen > gemeinschaftlich ausgeübt, so können diese bei > allen Abstimmungen nur einstimmig eine Stimme > abgeben. Bei geheimen Wahlen können die > gemeinsamen Ämterträger aus ihrer Mitte einstimmig > eine wahlberechtigte Person bestimmen. Besteht > unter den Personen keine Einstimmigkeit ist die > Stimme als Enthaltung zu werten.
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