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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Frage läßt sich nicht ohne Weiteres > beantworten. > Grundsätzlich bedürfen Zahlungen des Beschlusses > bzw. der Genehmigung durch den Vorstand. Diese > Genehmigung kann auch pauschal, oder der Höhe nach > generell oder nachträglich - aber auch durch > konkludentes Verhalten erteilt werden. > Wenn der Verein die Anschaffungen benötigt, ist > dem Verein kein Schaden entstanden, und ein > Schadenersatzanspruch scheidet aus. > Der Vorstand insgesamt kann sein eigenes Versäumen > der Kontrollpflicht nicht einseitig auf Anderer > überwälzen.
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