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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > > > > wir wollen einen Förderverein gründen und > stehen > > vor folgender Frage: Können wir in unseren > Verein > > quasi zwei Abteilungen bilden? > > > > Wir möchten die Jugendabteilung und die aktive > > Abteilung in einem Verein bzw. unter eine > Satzung > > bringen allerdings auch mit zwei getrennten > > Kassen: Jugend und aktive. > > > > Kann man dies so problemlos in einer Satzung > > festlegen?! > > Eine Regelung wäre eingeschränkt denkbar, wenn > beide Vorstände vertretungsberechtigt nach § 26 > BGB sind und die Zuständigkeiten über eine in der > Satzung festgelegte Geschäftsordnung geregelt > wird. > Es bleibt hierbei die Haftung für fehlende > Überwachung bzw. bei Organisationsverschulden. > > Sinnvoll ist eine Aufteilung nicht, da im Zweifel > jedes Vorstandsmitglied für Fehler haftet und > deshalb auch ein Eingriffsrecht in Entscheidungen > der Abteilung haben muss.
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