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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > > § 8 Mandat und Mitgliedschaft > > Mandatsträger/innen müssen Mitglieder des > > JUGENDVERBANDS sein. Wahlämter und > > Organmitgliedschaften (§ 5) sowie von Organen > > übertragene Mandate und Beauftragungen enden > mit > > dem Ausschluss oder der Suspendierung einzelner > > oder aller Mitgliedschaftsrechte. > > > > -> und genau hier lese ich eine Möglichkeit > heraus > > die Legislaturperiode trotz > Altersüberschreitung > > zu Ende zu führen da hier nur bei Ausschluss > und > > Suspendierung die Wahlämter direkt aufgehoben > > werden. > > Da nach der Satzung Mandatsträger Mitglied sein > müssen, endet ein Vorstandsamt mit dem Ende der > Mitgliedschaft. > Der überflüssige Satzteil bezüglich Verlust des > Amts bei Ausschluss führt nicht zu einer Auslegung > gegen den Wortlaut. > Eine Klarstellung in der Satzung ist sicherlich > geboten.
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