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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Stefanseiner schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > ich bin im ehrenamtlichen Vorstand eines > gemeinnützigen Kinder- und Jugendverbands tätig. > Unser Verband ist kein eigenständiger e.V. sondern > als Untergliederung des Erwachsenenverband e.V. > aufgeführt. > > Am kommenden Wochenende stehen bei uns > Vorstandsneuwahlen an, und ich wurde darauf > aufmerksam gemacht, dass ein Kandidat, sollte er > gewählt werden, innerhalb der regulär zweijährigen > Amtszeit die per Satzung festgelegte Altersgrenze > (30 Jahre) für Mitglieder im JUGENDVERBAND > überschreiten wird und somit sein Mandat verlieren > würde. > > Nun meine Frage: > Besteht die Möglichkeit einen rechtsgültigen > Passus in die Satzung mit aufzunehmen dass wenn > ein Vorstandsmitglied zu dem Zeitpunkt der Wahl > noch innerhalb der Altersgrenze liegt und erst > während seiner Amtszeit diese überschreitet sein > Amt bis zum Ende der Legislaturperiode > weiterführen kann? > > Nachfolgend die relevanten Auszüge aus der > aktuellen Satzung (Name des Jugendverbands ersetzt > durch JUGENDVERBAND) > > > §4 Mitgliedschaft > Mitglieder des JUGENDVERBANDS können darüber > hinaus natürliche Personen (so genannte > Direktmitglieder) ab 0 Jahren und bis zur > Vollendung des 30ten Lebensjahres sein, die die > Grundsätze, Ziele und Aufgaben des JUGENDVERBANDS > anerkennen bzw. unter Anerkennung dieser aktiv am > Verbandsleben teilnehmen und an deren Wohnort oder > auf deren Kreis- oder Bezirksebene kein > JUGENDVERBAND existiert. > > -> genau hier ist eine Art > Mitgliedschaftsbeendigungsautomatismus festgelegt > > > § 7 Vorstand > 1.) Der Vorstand wird von der > JUGENDVERBANDS-konferenz für die Dauer von zwei > Jahr/en gewählt. > > Er besteht aus: > - der/dem Vorsitzenden > - zwei stellvertretenden Vorsitzenden > und weiteren > - 3 bis 8 Beisitzer/innen, wobei ein Mitglied des > Vorstandes die Funktion des Schriftführers in der > jeweiligen Sitzung übernimmt. > > > § 8 Mandat und Mitgliedschaft > Mandatsträger/innen müssen Mitglieder des > JUGENDVERBANDS sein. Wahlämter und > Organmitgliedschaften (§ 5) sowie von Organen > übertragene Mandate und Beauftragungen enden mit > dem Ausschluss oder der Suspendierung einzelner > oder aller Mitgliedschaftsrechte. > > -> und genau hier lese ich eine Möglichkeit heraus > die Legislaturperiode trotz Altersüberschreitung > zu Ende zu führen da hier nur bei Ausschluss und > Suspendierung die Wahlämter direkt aufgehoben > werden. > > > Für Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
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