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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das "Vertrauen entziehen" heisst entweder, einen > Antrag aber Abberufung stellen oder - soweit das > überhaupt gemacht wird - die Entlastung zu > verweigern. Die genannten Handlungen berechtigen > sicher dazu, Sie brauchen aber immer eine Mehrheit > in der MV.
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