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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn zu der Sitzung nicht ordnungsgemäß eingeladen > wurde, sind die dort gefällten Beschlusse zwar > nicht austomatisch unwirksam (nichtig), aber > anfechtbar. Sie müssen die Beschlüsse also > zunächst anfechten - am besten schriftlich > (Einschreiben) gegenüber dem Vorstand. Zudem > können sie das Vereinsregister informieren, dass > die Beschlüsse nicht ordnungsgemäß zustande kamen. > Ein formelles Antragsrecht haben Sie dort nicht, > aber das Gericht wird die Einwände prüfen. > Schließlich können Sie, wenn es nicht anders geht, > ein staatliches Gericht anrufen, also Klage > einreichen. > Es wird aber vielleicht schon genügen, wenn Sie > den Vorstand auf diese Option hinweisen.
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