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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Was den Ausschluss aus der Gruppe anbelangt, wäre > zunächst die Frage, wie diese in der Satzung > verankert ist und was hier für Regelungen zum > Ausschluss bestehen. > Generell gilt, dass bei Vereinsstrafen (das ist > der Ausschluss aus der Gruppe ohne Zweifel) ein > rechtliches Gehör gewährt werden muss. Es kann > also nicht ohne Mitteilung der Gründe und die > Möglichkeit sich zu verteidigen ausgeschlossen > werden. Der Beschluss muss mitgeteilt und > begründet werden. > Dabei muss nur das Abstimmungsergebnis mitgeteilt > werden, nicht wer wie abgestimmt hat. > Einsicht in die Protokolle der Vorstandssitzung > muss m.E. nicht gewährt werden.
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