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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Geldanlagen sind in gemeinnützigen Organisationen > mit Augenmaß vorzunehmen, da zu Einen die Gelder > regelmäßig zeitnah für begünstigte satzungsgemäße > Zwecke zu verwenden sind und da zum Anderen > Verluste aus der Vermögensverwaltung zur > Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen können. > > Die Geldanlage hätte vorher vom Vorstand > beschlossen werden müssen. Da das > Vorstandsmitglied ohne Beschluss gehandelt hat, > haftet es persönlich für alle sich aus der > Geldanlage ergebenden Verluste. Der Vorstand ist > verpflichtet, einen Regressanspruch > durchzusetzen, da er sich ansonsten selbst > schadenersatzpflichtig macht.
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