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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Christof schrieb: ------------------------------------------------------- > Leider fehlt hier ein Hinweis auf die Stellung des > Geschäftsführers. > > Üblicherweise ist der Geschäftsführer Angestellter > des Vereins. Er kann also nicht einfach von der > Aufgabe zurücktreten, sondern muss den Weg der > ordentlichen Kündigung beschreiten. Eine Kündigung > gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied ist > in jedem Fall unwirksam. > > Ansprechpartner für die Kündigung müsste m.E. der > 1. Vorsitzende sein, der auf der letzten > Mitgliederversammlung gewählt wurde.
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