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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Da die Satzung die Selbstergänzung des Vorstands > zulässt, ist das grundsätzlich möglich. Strittig > könnte sein, was "im Notfall" bedeutet (das ist > leider ungeschickt formuliert). Das wird wohl so > zu deuten sein, dass das Amt nicht anderweitig > besetzt werden kann. > Die Frage wäre also zunächst, warum keine reguläre > Bestellung durch die MV erfolgen kann.
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