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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Ehrenamtlicher schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo liebe Gemeinde, > ich bitte mal um eure Mithilfe. In unserem > Sportverein ist der Posten des 1. Vorsitzenden > vakant. Dieses ist zwar nicht weiter schlimm, da > der Verein noch durch den 2. Vorsitzenden, > Kassenwart und Schriftführer geführt werden kann. > Trotzdem kam jetzt die überlegung den vakanten > Posten kommissarisch (bis zur nächsten JHV) zu > besetzen. > > In unserer Satzung gibt es einen Passus der lautet > wie folgt: > > "Der Vorstand ist notfalls ermächtigt, beim > Ausscheiden oder sonstigen dauernder Verhindung > von Mitgliedern von Vereinsorganen deren > verwaistes Amt bis zur nächsten JHV durch > geeignete Mitglieder des Vereins zu ersetzen." > > Jetzt meine Frage: Kann der Vorstand in diesem > Falle einfach ein ordenliches Mitglied des Vereins > als 1. Vorsitzenden einsetzen (natürlich nur wenn > dieses Mitglied damit einverstanden ist)? Falls > dieses so ohne weiteres möglich ist, muß der > kommissarische 1. Vorsitzende dann auch beim > Amtsgericht gemeldet werden oder kann dieses durch > die zeitliche Begrenzung (bis zu nächsten JHV) > unterbleiben? > > Ich bedanke mich für eure Antworten.
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