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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Sie haben vollkommen Recht: Nach Ihrer Satzung > sind ordentliche Mitglieder (aktive und passive > gleichermaßen) stimmberechtigt und wählbar. > Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz über die > Einschränkung der Wählbarkeit gibt es nicht. > sofern die Satzung nicht - wie hier - ausdrücklich > vorschreibt, wer gewählt werden darf, könnten auch > Nichtmitglieder gewählt werden. > Gleiches gilt sinngemäß für das Stimmrecht. Eine > Einschränkung müsste in der Satzung genannt sein.
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