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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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LuGroko schrieb: ------------------------------------------------------- > nach unserer Vereinssatzung besteht der Verein > aus > 1. erwachsenen Mitgliedern > a. ordentlichen Mitgliedern > - aktive Mitglieder > - passive Mitglieder > b. Ehrenmitglieder > c. Anwärter > d. Fördermitglieder > 2. jugendlichen Mitgliedern. > > Unter Stimmrecht und Wählbarkeit heißt es > (1) Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder > besitzen Stimm- und Wahlrecht. > (3) Gewählt werden können nur volljährige und > geschäftsfähige ordentliche Mitglieder und > Ehrenmitglieder des Vereins. > > Damit steht m. E. außer Frage, dass passive > Mitglieder bei der Wahl des Vorstandes > 1. stimmberechtigt sind und > 2. für jedes Vorstandsamt gewählt werden können. > > Auf der MV wurde nun von zwei Mitgliedern > behauptet, passive Mitglieder dürfen nicht für ein > Vorstandsamt gewählt werden, weil dies so im > VEREINSGESETZ stehen würde. > > Als Vereinsgesetz kenne ich nur das Gesetz zur > Regelung des öffentlichen Vereinsrechts > (VereinsG), in dem eine ganz andere Problematik > geregelt ist. > > Letztendlich wurde die Wahl fortgesetzt und wurden > auch passive Mitglieder in den Vorstand gewählt - > weil die Satzung dies nicht ausschließt. > > Nun meine Frage, gibt es ein Gesetz, wonach > passive Mitglieder keine Vorstandsämter im Verein > bekleiden dürfen, so dass die Wahlen ggf. > angefochten werden können? > > Trotz intensivster Suche haben wir nichts > derartiges gefunden, sind aber nicht sicher etwas > übersehen zu haben. > > > Mit freundlichen Grüßen > > Lutz
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