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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Erhard schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > wir haben demnächst Vorstandswahlen auf unserer > Mitgliederversammlung. Zwei von vier > Vorstandsmitglieder stellen sich nicht mehr zur > Wahl (Schriftführer und stellv. Vorsitzende). > Trotz intesiver Bemühungen im Vorfeld ist niemand > bereit, sich für diese Ämter zur Verfügung zu > stellen. Was passiert, wenn wir auf der > Mitgliederversammlung keinen kompletten Vorstand > wählen können? In unserer Satzung steht: > Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus > > a) dem ersten Vorsitzenden, > b) seinem Stellvertreter, > c) dem ersten Kassierer, > d) dem ersten Schriftführer. > > Zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam > vertretungsberechtigt. > Der geschäftsführende Vorstand sowie die > Gruppenleiter und der Gartenfachberater bilden den > Gesamtvorstand. > > (2) Der Vorstand bleibt im Amt bis eine Neuwahl > vorgenommen ist > > > mit freundlichem Gruß > > > Erhard
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